Bestätigung über Geldzuwendungen / Mitgliedsbeiträge
im Sinne des §10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in §5 Abs. 1 Nr. 9 des
Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigung oder Vermögensmasse
Name des Zuwendenden
Betrag der Zuwendung in Ziffern
50,- Euro
- in Buchstaben
Fünfzig Euro
Tag der Zuwendung
Es handelt sich nicht um den Verzicht von Aufwendungen.
Wir sind wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie Studentenhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Essen-NordOst, St.-Nr.: 111/5789/0650, vom 24.10.2012 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie Studentenhilfe verwendet wird.
Essen
Björn Herzog - Finanzbeauftragter FOM-Alumni e.V.